challenger wohnmobil Mieten ab 80,- €!

Wohnmobil mieten - Challenger GA 337 Graphite Ultimate

Wohnmobil vermietung

Die kommende Saison bringt Campingfeeling der Extraklasse in unsere Vermietung – den CHALLENGER Graphite Ultimate GA 337!
ein Top ausgestattetes Wohnmobil mit über 7,2 m Länge und trotzdem noch mit dem normalen B-Führerschein fahrbar. Also etwas für Jedermann zum TOP günstigen Tagespreis!

Im BASIC - mietpreis enthalten

  • FORD 9-Gang Automatikgetriebe
  • Multimedia mit Bavigationssystem
  • Radio mit DAB
  • Rückfahrkamera
  • Tempomant und Geschwindigskeitsbegrenzer
  • drehbare und höhenverstellbare Fahrerhaussitze mit 2 Armlehnen
  • HAPPY-LOUNGE Rundecke für die Fahrerhaussitze
  • LED-Fernseher mit 24 “
  • vollautomatische SAT-Anlage
  • 180W Solaranlage für die Autarke Stromversorgung
  • 105 L Frischwassertank
  • 105 L Grauwassertank
  • 100 % LED Wohnraumbeleuchtung
  • LED-Aussenbeleuchtung
  • große Küche mit vielseitigem Stauraum und 2 -flammigem Kochfeld
  • Kühlschrank mit separatem Eisfach
  • Klimaanlage im Fahrerhaus
  • Klimaanlage im Wohnbereich (220 Volt)
  • Standheizung
  • Fußbodenheizung (Erwärmung) bei 220 V möglich
  • fest montierte Außenmarkise
  • Fliegengittertüre und Fliegengitter an allen Fenstern
    Verdunklung an allen Fenstern möglich
  • geräumiger Sanitärbereich mit Toilette und getrennter GROSSER Dusche
  • 2-facher Fahrradträger am Wohnmobil montiert
  • 300 Kilometer pro Miettag inkl. (ab 15. Miettag alle Km inkl.)
  • Vollkasko / Teilkaskoversicherung mit 1500,- € Selbstbeteiligung (KAUTION)
  • Schutzbrief

SERVICE, Endreinigung und Ihr Haustier

  • Servicepauschale einmalig 150,- € inkl. MwSt. – diese beinhaltet:
  • Verlängerungskabel 20 m inkl. Adapterkabel
  • eine Gasflasche 11kg (gefüllt)
  • 2 x Ausgleichskeile
  • Wasserschlauch 20 m
  • Toilettenchemie und Camping-Toilettenpapier
  • KEINE Mehrpreis für Hunde
  • doppelte Wasserwaage zur optimalen Ausrichtung des Fahrzeuges
  • ausführeliche Einweisung für Fahrer und Beifahrer (ca. 90 Min.)
  • Sie übergeben uns das Fahrzeug besenrein und mit entleerter Toilettenkassette sowie geleertem Grauwassertank
  • Wir reinigen das Fahrzeug komplett von aussen
  • Wir führen eine gründliche Innenreinigung durch und bereiten das Fahrzeug frisch auf (desinfiziert) für den nachfolgenden Mieter.
HappyLounge Sitzecke
GA 337 Innenansicht Wohnraum
GA 337 Innenübersicht Tag
GA 337 - Innenansicht Nacht

Verwirklichen Sie Ihren Traum vom individuellen Reisen!

Mobil unterwegs sein ! Einen besonderen Urlaub verbringen ! Mit oder ohne Ihre Familie ! Einmal anders reisen?
Die willkommene Alternative zu einem Pauschalurlaub ist das Wohnmobil! Mit ihren 4 Wänden da hin rollen wo Sie hin möchten – ob in die Berge, ans Meer oder einfach mitten ins Grüne.
Genießen Sie Freiheit und Abenteuer und mieten einfach ein CHALLENGER Wohnmobil in TOP Ausstattung bei uns – Ihrer zuverlässigen Wohnmobilvermietung. Wir bieten Ihnen viele Jahre Mieterfahrung und sind 365 Tage im Jahr günstig!

Wir bieten ihnen:

aktuelle Mietpreise

Mindestmietdauer 1 Woche

Trikevermietung

​Für die Saison 2020 haben wir im Trike Verleih aktuell 15 Mietfahrzeuge im Fuhrpark. Bei den Fahrzeugen in unserer Trike Vermietung handelt es sich ausschließlich um Fahrzeuge der Marke REWACO - die aktuell hochwertigsten Fahrzeuge am Markt mit 7 bzw. 8 Gang Automatikgetriebe.

Im Mietpreis enthalten:

Mietbedingungen

diese entnehmen Sie bitte der obigen Preisaufstellung.

Bei Auftragsbestätigung jedoch spätestens nach 10 Tagen, ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Mietpreises fällig. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist wir die Reservierung storniert und das Fahrzeug wieder frei gegeben.
Der restliche Mietpreis und die Kaution sind spätestens bei Übernahme des Fahrzeugs zum Mietbeginn bar oder per EC-Cash fällig.

Bei Abholung des Fahrzeuges muss bis zur Abnahme des Fahrzeuges bei Rückgabe in unbeschädigtem Zustand eine KAUTION in Höhe von 1.500,- € BAR hinterlegt werden.
Zum Beginn des Mietzeitraumes wird eine Zustandsbeschreibung des Fahrzeugs erstellt, in der alle etwa vorhandenen Beschädigungen notiert werden. Der Mieter ist verpflichtet, neue Schäden am Fahrzeug dem Vermieter unverzüglich (innerhalb von 24h) mitzuteilen. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs in unbeschädigtem Zustand, abgesehen von den im Zustandsbericht aufgeführten Schäden, erfolgt die vollständige Rückzahlung der Kaution.
Das Fahrzeug wird in gereinigtem Zustand und vollgetankt übergeben. Es muss vollgetankt, innen frisch gereinigt und mit geleertem Toiletten- und Abwassertank zurückgegeben werden. Wird das Fahrzeug mit NICHT geleerten Toiletten- / Abwassertank und für die Leerung in Höhe von 80,- €.

Die Außenreinigung erfolgt durch uns und ist in der Servicepauschale enthalten. Es bleibt beiden Parteien vorbehalten, einen höheren oder niedrigeren Aufwand nachzuweisen.

Der Vermieter ist verpflichtet, die Regulierung von allen Fahrzeugschäden, die einen Versicherungsfall darstellen, bei den betreffenden Fahrzeugversicherungen zu verlangen, soweit dies nicht unwirtschaftlich oder offensichtlich aussichtslos erscheint.

Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Fahrzeug vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht.

Der Vermieter kann die Leistung auch verweigern, wenn er keinen Versicherungsschutz durch eine Fahrzeugvollversicherung zu wirtschaftlich zumutbaren Bedingungen erreichen kann.

Im Fall einer Nichtleistung sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen.

Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die Eignung des Fahrzeugs zu dem vom Mieter vorgesehenen Zweck.

Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und nicht in dem Fall des arglistigen Verschweigens von Mängeln des Fahrzeugs. Diese Haftungsbeschränkung gilt entsprechend für alle nach Vertragsschluss oder nach Überlassung des Fahrzeugs entstandenen Mängel des Fahrzeugs oder sonstige Schäden.

Der Vermieter ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit ihr erhaltenen Daten über den Mieter, gleich ob diese von ihm selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Der Vermieter ist berechtigt, die Daten des Mieters an die den Mietwagen finanzierende Bank zu übermitteln, damit diese die Verwendung des sicherungsübereigneten Fahrzeugs jederzeit durch geeignete Maßnahmen, insbesondere auch durch eine telefonische Rückfrage bei dem jeweiligen Mieter, prüfen kann. Eine andere Nutzung der Kundendaten durch die Bank ist ausdrücklich untersagt.

Reservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter verbindlich und nachdem der Mieter die vereinbarte Anzahlung geleistet hat.

Bei Rücktritt vom Vertrag sind bis 120 Tage vor dem 1. Miettag 0 %; bis 90 Tage 15 %;  bis 30 Tage 50 % und weniger als 30 Tage 90 % des vereinbarten Mietpreises laut Mietvertrag als Rücktrittskosten zu bezahlen.

Bei Nichtabholung des Fahrzeuges gilt dies ebenfalls als Rücktritt. Der Mieter kann einen Ersatzmieter benennen.
Die Änderungspauschale für den Mietvertrag beträgt € 50,-.
Sollte dem Vermieter wegen verspäteter Rückgabe des Fahrzeuges ein Schaden entstehen (z.B. Schadenersatzansprüche etc. so kann der Vermieter diese Schadenersatzansprüche gegen den Mieter geltend zu machen. Es besteht grundsätzlich kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch.

Unabhängig hiervon ist eine Nutzungsentschädigung für den Gebrauch über die vereinbarte Mietdauer hinaus zu bezahlen, die sich nach dem vereinbarten Mietzins richtet.
Bei Rückgabe des Fahrzeuges vor dem vereinbarten Rückgabetermin ist der volle Mietpreis zu zahlen, sofern der Vermieter das Fahrzeug nicht anderweitig kurzfristig vermieten kann.
Wir empfehlen den Abschluß einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (z. B. Hanse Merkur). Hierdurch kann sich der Mieter nach den Allgemeinen Bedingungen dieser Versicherung gegen die Rücktrittskosten schützen.

Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand sorgfältig zu behandeln und die Betriebsanleitungen des Fahrzeugs sowie aller eingebauten Geräte genauestens zu beachten.
Die Wartungs- bzw. Servicefristen sind einzuhalten. Das Fahrzeug ist immer  ordnungsgemäß zu verschließen.
Grundsätzlich sind Auslandsfahrten in alle europäischen Länder (außer Bulgarien, Rumänien sowie Russland, Ukraine, Türkei und Marokko) möglich.

Der Mieter verpflichtet sich, die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu beachten. Insbesondere hat er sich vor Antritt der Reise über Mautgebühren zu informieren und deren Abrechnung zu sichern.

Für einzelne europäische/außereuropäische Länder bietet die Versicherung nur Haftpflichtschutz und dürfen deshalb nicht bereist werden. Hier hat sich der Mieter vor Antritt der Fahrt zu informieren!

Aufgrund von Versicherungsauflagen sind unsere Fahrzeuge mit einem stillen Sicherungssystem ausgestattet, welches im Notfall eine Ortung des Fahrzeuges ermöglicht.

Der Mieter haftet grundsätzlich für die rechtzeitige Rückgabe des Fahrzeuges in vertragsgemäßem Zustand. Bei Unfallschäden / Diebstahl haftet der Mieter nur in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung der abgeschlossenen Versicherung. Vollkasko € 1.500,00 pro Schadensfall; Teilkasko (Unwetterschäden/Hagel, Diebstahl, Glasbruch etc.) mit € 1.500,00 pro Schadensfall.
Der Mieter haftet für alle Schäden unbeschränkt, sofern und soweit der Versicherer nicht leistet, insbesondere dann wenn der Mieter (oder der Fahrer) den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat, oder der Beschädigungen durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist.
Das gleiche gilt für Schäden, die durch Nichtbeachten des Zeichens 265 – Durchfahrtshöhe – gemäß § 41 Abs. 2 Ziff. 6 StVO verursacht werden. Hier haftet der Mieter VOLL!
Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten gemäß dieser Bedingungen verletzt, so haftet er ebenfalls voll. Der Mieter haftet im Übrigen voll für alle Schäden, die bei der Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer oder zu verbotenen Zwecken oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges entstanden sind. Haftpflichtschäden im Ausland werden als Vollkaskoschaden abgerechnet, sofern die Schadensregulierung nicht verbindlich gesichert ist.

Sollte es zu einem der folgende Vorfälle  (Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- etc.) kommen so ist der Mieter verpflichtet sofort die Polizei zu rufen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter.

Unterlässt der Mieter es, den Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen, so ist er VOLL haftbar !

Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten.
Der Unfallbericht muß insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie das amtliche Kennzeichen und die Versicherungsdaten der beteiligten Fahrzeuge enthalten.

Übersteigt die voraussichtliche Schadenshöhe die Selbstbeteiligung der Versicherung oder ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, ist der Vermieter telefonisch zu unterrichten.

Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Rechtswirkung der übrigen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann. Zwingend gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.

Wir versuchen Ihnen immer das gebuchte Modell zur Verfügung zu stellen – jedoch kann es z. B. durch Abverkauf , Unfallschaden etc. vorkommen das dies nicht geht. Wir garantieren ihnen aber anstatt des gebuchten Modells ein in den wesentlichen Merkmalen gleichwertes oder hochwertigeres Modell zur Verfügung zu stellen.
Das Fahrzeug ist zum Mietbeginn auf dem Gelände des Vermieters zu übernehmen. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, steht das Reisemobil bei Wochenmieten Samstags ab 12:00 Uhr und 19:00 Uhr zur Abholung bereit und muss am Rückgabetag Freitags bis spätestens um 12:00 Uhr zurückgebracht werden.

Der Fahrer des Fahrzeuges MUSS mindestens 25 Jahre betragen, die zum Führen des Mietfahrzeuges erforderliche Fahrerlaubnis  seit mindestens 3 Jahren besitzen.
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den im Mietvertrag angegebenen Fahrern gelenkt werden. Der Mieter gilt für die Dauer der Mietzeit als Halter des Fahrzeuges. Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind, zur Weitervermietung oder Verleihung oder für sonstige gewerbliche Zwecke, außer solchen, die ausdrücklich vereinbart sind, zu verwenden.

Die laufenden Unterhaltskosten des Mietfahrzeuges z.B. Betriebsstoffe, Öle, etc. trägt der Mieter – dies gilt auch für Wartungsdienste und notwendige Verschleißreparaturen.
Reparaturen die notwendig werden, um die Betriebs- oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von € 200,00 ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters, in Auftrag gegeben werden.
Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, sofern der Mieter nicht für den Schaden haften muss.

Im Falle eines Defekts am Basisfahrzeug muss die 24h-Servicenummer des Basisfahrzeug-Herstellers angerufen werden und es müssen die Anweisungen der Service-Zentrale eingehalten werden. Hält sich der Mieter nicht an diese Anweisungen trägt er die anfallenden Kosten selbst.

Sofern der Mieter den Verlust von Fahrzeugpapieren oder eines Schlüssels zu vertreten hat, ist er verpflichtet, die Kosten der Ersatzbeschaffung zu tragen sowie den damit verbundenen Zeit- und sonstigen Aufwand des Vermieters zu entschädigen.

Der Aufwand des Vermieters ist dabei in Höhe von 90,-  € pauschale festgelegt zuzügl. der Beschaffungs- / Installationskosten (z. B. neue Papiere / neuer Schlüssel / neue Fernbedienung / Programmierung). Es bleibt dem Mieter vorbehalten, den Aufwand des Vermieters durch Eigenleistungen zu minimieren.

Bei Klagen gegen Vollkaufleute oder Personen die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder persönlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand der Sitz von Trikes & Fun Pro Drive GmbH.

Es findet ausschließlich deutsches Recht auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis Anwendung.

Nach geltendem Recht sind wir verpflichtet, die Verbraucher auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Für die Einrichtung der Plattform ist die Europäische Kommission zuständig. Sie finden die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform hier:

Online-Streitbeilegung | Europäische Kommission (europa.eu)

Trikes & Fun Pro Drive GmbH nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist dazu auch nicht verpflichtet.

Allgemeine Information - FAQ

Reinigung des Wohnmobiles!

Die Endreinigungspauschale beträgt grundsätzlich 150,- €. Das Fahrzeug welches Sie bekommen ist immer von uns innen und außen gereinigt. Außerdem wird das Fahrzeug innen zusätzlich desinfiziert. Die Matratzen sind mit wasserfestem MOLTON überzogen – welcher nach jedem Mietzeitraum getauscht wird – somit ist gewährleistet das Sie immer eine saubere Matratze erhalten. Die Außenwäsche erfolgt grundsätzlich durch uns und ist in der Endreinigungspauschale mit enthalten. Die normale Innenreinigung erfolgt durch den MIETER (gespültes Geschirr, besenreiner Innenraum, Entleerung der Chemietoilette, anständig eingeräumte Innenschränke, Müllentsorgung etc.)

Unsere Fahrzeuge sind ausnahmslos Nichtraucherfahrzeuge!

In unseren Fahrzeuge gilt ausnahmslos RAUCHVERBOT! Wir möchten Sie bitten dies auch zu beachten – auch im Sinne der nachfolgenden Mieter.

Sie haben noch Fragen die hier nicht stehen…

hier wäre genau der richtige Platz dafür!

Optional zubuchbar !

  • 1 x Campingtisch inkl. 4 x Campingklappstühlen pro Anmietung: 45,- €
  • Camping-Geschirr-Set für 4 Personen inkl. Kochtöpfen pro Anmietung: 40,- €
  • Bettwäsche für 4 Personen pro Anmietung: 40,- €

Welchen Führerschein benötige ich!

Bei unseren Fahrzeugen handelt es sich um 3,5 T die somit mit dem normalen PKW Führerschein Klasse B (Alt: 3) gefahren werden dürfen. Bitte beachten Sie das Sie mindestens 25 Jahre alt und bereits 3 volle Jahre im Besitz des passenden Führerscheins sein müssen.

Wo kann ich meinen privaten PKW abstellen?

Im hinteren Bereich unserer Halle befindet sich ein sehr grösserer Parkplatz. Hier ist es KOSTENFREI und problemlos möglich den PKW ab zu stellen. Dieser Parkplatz wird regelmäßig von der Polizei kontrolliert – wir möchten jedoch darauf hinwiesen das Sie Ihr Fahrzeug auf eigenes Risiko dort parken dürfen.

Wir bieten Ihnen gerne unseren Tankservice an!

Sollten Sie es zeitlich nicht schaffen das Fahrzeug vollgetankt zurück zu geben, können wir das gerne für Sie übernehmen. Für diesen Service berechnen wir Ihnen eine Pauschale von 25,- € Servicegebühr zuzgl. der tatsächlichen Kraftstoffkosten nach Beleg.

Frühbucherrabatte / Treuebonus!

  • 7 % Frühbucherrabatt bei Buchung bis zum 15. Januar 2024
  • 5 % Frühbucherrabatt bei Buchung bis zum 31. Marz 2024
  • 3 % Frühbucherrabatt bei Buchung bis 30. April 2024
  • 3 % Treubonus für Mehrfachbucher ! (gültig ab der 3. Buchung)

Sonstige allgemeine Informationen !

  • 300 km sind pro Tag inklusive. Ab dem 15. Miettag sind alle gefahrenen Kilometer inklusive. Jeder Mehrkilometer kostet 0,65 €uro.
  • Fahrzeug ist Vollkasko- und Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 1500,- € – eine Selbstbehaltversicherung kann gerne durch den Mieter z. B. bei der Hanse Merkur abgeschlossen werden.
  • Bei der Fahrzeugabholung MUSS der Führerschein und der Personalausweis im Original vor gelegt werden.

  • Nach Erhalt der Auftragsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Mietpreises fällig.

  • Sollte 10 Tage nach Erhalt der Auftragsbestätigung kein Geldeingang zu verzeichnen sein, wird das gebuchte Fahrzeug wieder freigegeben.

  • Wir versuchen stets, Ihren Wunsch-Fahrzeug wie Sie es reserviert haben auch bereit zu haben, können dies jedoch wegen eventuellen Verkäufen oder technischen Fehler, anderer unvorhersehbarer Dinge wie technischer Defekt, Beschädigungen oder einem Abverkauf des Fahrzeugs nicht zu 100% garantieren, siehe AGB. Wir werden ihnen allerdings immer versuchen ein gleich- oder höherwertigen Fahrzeug anzubieten.

  • Service-Pauschale: Diese beträgt grundsätzlich 150,- € und beinhaltet folgendes: Außenreinigung, Innenreinigung u. Desinfektion, Einweisung bei Übernahme des Fahrzeuges, Stromkabel u. Adapter, 11 Kg Gasflasche gefüllt, Toilettenchemie, gefüllten Frischwassertank, Warnwesten entsprechend der Anzahl der Mitfahrer (max. 4 Stk.), 2 Auffahrkeile, gesetzlich vorgeschriebenes Warn- und Verbandmaterial sowie eine  Parkscheibe. Sie erhalten ein sauberes – desinfiziertes Fahrzeug – bei der Rückgabe muss das Fahrzeug INNEN wieder sauber und besenrein sein. 

  • das Fahrzeug ist vollgetankt bei Abholung und muss auch vollgetankt wieder zurück geben werden. Sollte der Sprittank nicht voll zurück gebracht werden, wird ein Tankpauschale von 25,- € zuzügl. der entstandenen Spritkosten in Rechnung gestellt.

  • Alle Fahrer müssen bei der Fahrzeugübergabe persönlich anwesend sein

  • Fahrzeugeinweisung für einen Fahrer dauert ca. 60 – 90 Minuten

  • Es darf ausschließlich der eingewiesene und auf dem Mietvertrag stehende Fahrer mit dem Fahrzeug fahren

  • Bitte beachten Sie, das der Fahrer des Fahrzeuges mindestens 25 Jahre alt sein muss und seit mindestens 3 Jahren in Besitz eines gültigen – dem Fahrzeugtyp entsprechenden – Führerschein sein muss.

  • Das Fahrzeug darf nur auf normaler Straße gefahren werden – Fahrten im Gelände und auf verbotenen Straßen sind strengstens untersagt.

  • AUSSTATTUNG der Wohnmobile: Automatikfahrzeug mit 170 PS, Klimaanlage im Fahrerhaus UND in der Kabine bei 220V Betrieb (am Campingplatz), Markise, Rückfahrkamera, Mediacenter, Fahrradgarage, Radio mit USB und Bluetooth, Verdunkelungs- und Fliegenschutzrollos, Wohnraum-DIESEL-Heizung sowie Fußbodenheizung (Erwärmung bei 220V), Spültoilette und Dusche, Multifunktions-Kühlschrank inkl. großem Eisfach, vollautomatische SAT-Anlage, Aussendusche, Aussen-Gasanschluß für Grill und vieles mehr.

Gutscheine

Verschenken sie doch einfach einen Tag, ein Wochenende oder gleiche eine ganze Trike-Tour – eine Herausforderung, ein Erlebnis mit viel Spaß – das ist auf jeden Fall eine gelungene Überraschung.

Die Gutscheine können auch für die Wohnmobilmiete genutzt werden!

An dieses Geschenk wird sich der oder die Beschenkte sicherlich noch lange und gerne erinnern.

Trikevermietung

1 Wochentag

120
  • Montag-Freitag

2 Wochentage

225
  • Montag-Freitag

3 Wochentage

330
  • Montag-Freitag

4 Wochentage

430
  • Montag-Freitag

Sparwoche

510
  • Sonntag-Freitag

1 Wochen

750
  • 7 Tage

2 Wochen

1340
  • 14 Tage

1 Wochenendtag

140
  • Samstag, Sonntag oder Feiertag

Wochenende

260
  • Freitag 18:00-Sonntag 17:00

Langes Wochenende

360
  • Donnerstag 18:00-
    Sonntag 17:00
  • Freitag 18:00-Montag 17:00

Jetzt dein Wohnmobil mieten

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